Keine Betriebsrente ab 50 – Bundesarbeitsgericht weist Klage ab
Der Wechsel in ein neues Unternehmen könnte für ältere Mitarbeiter große Nachteile mit sich bringen. Angestellte über 50 haben keinen Anspruch auf eine Betriebsrente. Das Bundesarbeitsgericht sieht darin keinen Fall von Altersdiskriminierung.
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