Kasko | Erstattung der Kosten für die Beschaffung eines Kennzeichens beim Kaskoschaden
Die Kosten für die Beschaffung eines Kennzeichens im Kaskofall gehören zum versicherten Schaden, wenn das Kennzeichen beim Unfall so beschädigt wurde, dass es ausgetauscht werden muss. Das ist die Antwort von „UE“ auf die Frage eines Lesers.
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