Insolvenzverfahren | Abtretung künftiger Honorarforderungen ist zulässig
Das LSG Berlin-Brandenburg (6.9.13, L 24 KA 120/10) hat entschieden, dass ein Vertragsarzt seine gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen die KV auf Honorar an eine Bank zur Finanzierung eines Darlehens wirksam abtreten kann.
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