"Handygate" und Beschäftigtendatenschutz: Darf der Arbeitgeber das Handy des Mitarbeiters überwachen?
Der US-Gemeindienst NSA hat das Handy von Kanzlerin Angela Merkel ausspioniert. Die öffentliche Empörung über "Handygate" ist groß. Auch Arbeitgeber hätten sicherlich Interesse an Telefon-Daten von Mitarbeitern. Arbeitsrechtler Sven Schlotzhauer erläutert die Rechtslage. Mehr zum Thema 'Beschäftigtendatenschutz'...Mehr zum Thema 'Telekommunikation'...Mehr zum Thema 'Mitarbeiterüberwachung'...Mehr zum Thema 'Handy'...Mehr zum Thema 'Merkel'...
Weiterlesen auf: Haufe