Haftungsfalle: BGH-Urteil Unfallversicherung: Makler müssen über Meldefristen aufkären
Bei einer Unfallschadenanzeige sind Meldefristen einzuhalten. Zu den Pflichten von Versicherungsmaklern gehört es, den Versicherungsnehmer im Schadenfall über die Einhaltung solcher Fristen zu belehren, wenn dieser dadurch seinen Versicherungsschutz riskiert. Versäumt der Makler die Hinweispflicht, so ist er für den fehlenden Leistungsanspruch seines Mandanten haftbar zu machen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH-Urteil Az. III ZR 21/09). weiterlesen
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