FG Rheinland-Pfalz: Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist gewerbliche Tätigkeit
Bei der Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung handelt es sich nicht um eine freischaffend künstlerische, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegt. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 24.10.2013 hervor (Az.: 6 K 1301/10, nicht rechtskräftig). Weiterlesen
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