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FG Düsseldorf: Einverständnis eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters mit Umsatzsteuer-Vorauszahlungen bewirkt Masseverbindlichkeit

Hat sich ein sogenannter schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter mit der Fortführung der Umsatztätigkeit im Insolvenzeröffnungsverfahren aktiv oder konkludent einverstanden erklärt, gelten in dieser Phase begründete Umsatzsteuerverbindlichkeiten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 27.09.2013 entschieden. Nach Ansicht des FG ist das Merkmal der Zustimmung im Sinne des § 55 Abs. 4 InsO in diesem Fall erfüllt. Das Gericht hat die Revision zugelassen (Az.: 1 K 3372/12 U). Weiterlesen

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