FG Düsseldorf: Betriebsprüfung für Zeitraum von elf Jahren rechtmäßig
Das Finanzamt kann bei bestehendem Verdacht einer Steuerstraftat und der Wahrscheinlichkeit erheblicher Mehrergebnisse eine Betriebsprüfung - abweichend vom Regel-Prüfungszeitraum - auch über einen Zeitraum von elf Jahren vornehmen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 26.09.2013 entschieden (Az.: 13 K 4630/12 AO). Weiterlesen
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