Fahrerlaubnisentzug bei Mischkonsum: Eine nüchterne Entscheidung
Gelegentlicher Alkohol- oder Cannabiskonsum allein stellt keinen Grund zum Entzug der Fahrerlaubnis dar. Wer hingegen beide Substanzen einnimmt, der muss seinen Führerschein abgeben, und zwar auch dann, wenn er im Straßenverkehr stets nüchtern ist. Das hat das BVerwG gestern entschieden. Adolf Rebler hält das Urteil für konsequent und wenig überraschend.
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