BGH zum Vorkaufsrecht: Schlechte Karten für Mieter bei Teilung durch Erwerber
Der BGH hat am Freitag entschieden, dass ein Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 BGB grundsätzlich nicht entsteht, wenn ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück verkauft wird und erst die Erwerber durch Teilungsvereinbarung Wohnungseigentum nach dem WEG begründen. Das gelte in der Regel auch dann, wenn die Erwerber beabsichtigten, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen.
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