Bullenschweine?: Beleidigung eines Polizisten rechtfertigt kein Schmerzensgeld
Das LG Oldenburg wies die Schmerzensgeldklage eines Polizisten wegen übler Beschimpfungen ab. Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten begründe immer nur dann einen zivilrechtlichen Schmerzensgeldanspruch, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise ausgeglichen werden kann. Mehr zum Thema 'Schmerzensgeld'...Mehr zum Thema 'Beleidigung'...Mehr zum Thema 'Persönlichkeitsrecht'...
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