BGH eröffnet Urheberrechtsschutz für Massenware: Neue Monopole für Designer
In Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung gewährte der BGH vergangene Woche Gebrauchsgegenständen unter einfacheren Voraussetzungen den Schutz des Urheberrechts. Für Kinderspielzeug soll nicht mehr unbedingt etwas anderes gelten als für einen Roman. Das stärkt die Rechte der Designer, erfordert aber auch eine aufwändige Marktrecherche, um keine Rechte Dritter zu verletzen, meint Jens Petry.
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