Betriebsunterbrechung: GmbH-Prämien sind Betriebsausgaben
Wenn eine GmbH Beiträge für eine Betriebsunterbrechungsversicherung bezahlt, die zugleich das Krankheitsrisiko der Geschäftsführer beinhaltet, vermutet das Finanzamt regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung. Ein neues Urteil gibt GmbH-Chefs jetzt Hoffnung, dass die Beiträge zu dieser Police als Betriebsausgaben anerkannt werden müssen.
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