Ausfallschaden | Notreparatur reicht für Nachweis des Nutzungswillens
Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden nur notdürftig, sodass er es verkehrssicher weiternutzen kann, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die währenddessen entstandenen Mietwagenkosten erstatten, urteilte das LG Köln.
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