§ 8 EStG | Nicht alle Kosten einer Betriebsveranstaltung sind steuerpflichtiger Lohn
In zwei für die Praxis bedeutsamen Entscheidungen präzisiert der BFH seine Rechtsprechung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bei Arbeitnehmern zu Sachbezügen und damit einem steuerbaren Lohnzufluss führt. Der BFH ändert dabei unter Abweichung von der Verwaltungsauffassung seine bisherige Rechtsprechung. Grundsätzlich gilt dies erst für Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung bei Überschreiten der Freigrenze von 110 Euro pro Person. Maßgebend sind die Kosten, die der Betrieb dafür aufgewendet hat. Die Summe wird grundsätzlich zu gleichen Teilen sämtlichen Teilnehmern zugerechnet.
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