§ 34i GewO: Erweiterte Gewerbeerlaubnis soll auch für die Darlehensvermittlung kommen
Die Vermittlung von Darlehen ist eigentlich im Gewerberecht geregelt (§ 34 c Abs. 1 Nr. 1 a GewO). Doch die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge verlangt eine Neufassung der Regeln für die Vermittler von Darlehen. weiterlesen
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