Zur Darlegung eines Betriebsunterbrechungsschadens
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 17.05.2013 - 20 U 149/12 unterstrichen, dass Voraussetzung für die substantiierte Darlegung eines Betriebsunterbrechungsschadens die Darlegung des betriebsbezogenen Erlöses und der betriebsbezogenen produktionsabhängigen Kosten ist. Die Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten, in dem entsprechende betriebsbezogene Zahlen fehlen, genügt nicht.
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