Wie man als Radfahrer den Kfz-Führerschein verliert
(verpd) Weigert sich ein Fahrradfahrer, der mit einer Blutalkohol-Konzentration von mindestens 1,6 Promille im Straßenverkehr erwischt wurde, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen, so darf ihm das Führen jeglicher Fahrzeuge untersagt werden. Das geht aus einem vor Kurzem getroffenen Beschluss des Bundesverwaltungs-Gerichts hervor (Az. 3 B 102.12).
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