Wenn die Automatiktür zur Unfallfalle wird
(verpd) Gebäudebesitzer sind nicht dazu verpflichtet, automatisch öffnende und schließende Türen besonders zu sichern oder vor den Gefahren derartiger Türen zu warnen. Wird eine Person durch eine Automatiktür verletzt, so besteht nur dann eine Haftungsverpflichtung, wenn eine unerwartete atypische Funktion vorliegt, so das Amtsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. 224 C 27993/12).
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