Wenn die Außenprüfung droht: Finanzministerium präzisiert Rechte und Mitwirkungspflichten
In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei einer Außenprüfung präzisiert. Die Hinweise sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) beizufügen. Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Außenprüfung'...Mehr zum Thema 'Steuerpflichtiger'...
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