Verkehrsrecht: Inlinerskater auf der Gegenfahrbahn: Überwiegendes Eigenverschulden bei Unfall
Inlineskater haben die selben Verkehrsregeln zu beachten wie Fußgänger. Außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Gehweg ist daher der linke Fahrbahnrand zu benutzen. Kommt es zu einem Unfall, weil die Skaterin dieses Gebot missachtet hat, ist sie in erster Linie selbst schuld, urteilte das OLG Hamm. Mehr zum Thema 'Unfall'...Mehr zum Thema 'Bildung der Haftungsquote'...Mehr zum Thema 'Schmerzensgeld'...
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