Verhängnisvoller Friseurbesuch
(verpd) Wer durch eine fehlerhafte Behandlung beim Friseur einen irreparablen Schaden erleidet, muss sich nicht mit einem vergleichsweise niedrigen Schmerzensgeld abspeisen lassen. Dabei greifen Verweise auf andere Fälle von Schmerzensgeld-Ansprüchen nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Az. 12 U 71/13).
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