Urteil: Versicherung muss auch bei Fahrzeugpapieren …

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Urteil: Versicherung muss auch bei Fahrzeugpapieren im Auto zahlen

Wer seine Fahrzeugpapiere regelmäßig im Auto belässt, trägt damit nicht automatisch dazu bei, dass es gestohlen werden könnte. Durch die Aufbewahrung der Papiere im Auto wird das versicherte Diebstahl-Risiko nicht wirklich erhöht. Da kaum anzunehmen ist, dass ein von außen nicht sichtbar im Pkw zurückgelassener Fahrzeugschein einen Gelegenheitseinbrecher erst dazu motiviert, mit dem überraschend vorgefundenen Dokument auch den ganzen Wagen zu entwenden. Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht Hamm vertreten (Az. 20 U 226/12). Wie die Deutsche Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, bringe die spontane Entwendung eines kompletten Fahrzeugs ein erhebliches zusätzliches Täter-Risiko mit sich. Das wird von Dieben erfahrungsgemäß nicht eingegangen, die typischerweise aufs "schnelle Geld", aber nicht auf die komplizierte Verwertung eines gestohlenen Fahrzeugs aus sind. Von einer grob fahrlässigen Erhöhung der Gefahr, auf die sich die Versicherung beruft, könne sowieso nur bei nachträglichen Änderungen der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandenen Umstände die Rede sein, welche den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlich machen. Was ausgeschlossen ist, wenn der Autohalter seine Papiere schon immer, also bereits vor dem Versicherungsabschluss, im Wagen aufbewahrte. Das Gericht ist der Meinung, dass die Aufbewahrung der Fahrzeugpapiere im Wagen prinzipiell nicht gefahrerhöhend wirke, nur weil der Besitz der Zulassungsbescheinigung das Wegschaffen und Veräußern des Fahrzeugs zumindest erleichtere und einen potentiellen Dieb so zur Entwendung motivieren könne. (ampnet/nic) Bilder zum Artikel groß (11 kB)

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