Urteil DSL-Geschwindigkeit: Keine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates
Das LG Köln hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW Vertragsklauseln der Deutschen Telekom für unzulässig erklärt, die eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates vorsehen. Die Klauseln stellen eine unangemessene Benachteiligung dar.
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