Unfallversicherung: Frist verpasst
Ein Ehepaar, das noch Jahre nach einem schweren Autounfall unter schweren Depressionen und Panikattacken leidet, bekommt kein Geld aus der privaten Unfallversicherung. Der Arzt des Paares hatte erst rund vier Jahre nach dem Unfall bescheinigt, dass beide eine dauerhafte psychische Beeinträchtigung erlitten haben. Das ist zu spät, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 12 U 43/12). In der privaten Unfallversicherung gelten strenge Fristen: Kunden erhalten die vereinbarte Leistung nur, wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres eingetreten ist, spätestens 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt und dem Versicherer gemeldet wurde. In manchen Verträgen gewähren Versicherer etwas längere Fristen. Dem verunglückten Ehepaar entgingen durch die verpasste Frist eine einmalige Zahlung von rund 204 000 Euro sowie jeweils eine monatliche Unfallrente von 554 Euro.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest