Unfallschadensregulierung | Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein
Wer beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem nach links in ein Grundstück abbiegenden Pkw zusammenstößt, kann 75 Prozent seines Schadens selbst zu tragen haben. Wer beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem durch eine Kolonnenlücke nach links abbiegenden Pkw zusammenstößt, kann nur 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen. So entschied es das OLG Hamm in zwei rechtskräftigen Fällen.
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