Tod durch Dornenstich als Unfall
11.07.2013 - Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.07.2013 (12 U 12/13) Beruft sich der Unfallversicherer auf eine Klausel, nach der er leistungsfrei wird, wenn die Krankheitserreger durch eine geringfügige Hautverletzung in den Körper des Versicherten eingedrungen sind, so muss er beweisen, dass durch den Unfall nicht auch unter der Haut liegendes Gewebe in Mitleidenschaft gezogen war.... mehr
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