Tierhalterhaftpflicht: Vom falschen Pferd gefallen
Bei einem Reitunfall haftet der Pferdehalter unter Umständen selbst dann, wenn er der verunglückten Person gar nicht erlaubt hat, sein Pferd zu reiten.
Weiterlesen auf: Stiftung WarentestBei einem Reitunfall haftet der Pferdehalter unter Umständen selbst dann, wenn er der verunglückten Person gar nicht erlaubt hat, sein Pferd zu reiten.
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