Strafrecht nicht außer Acht lassen
Wer in Unternehmen für das hergestellte Produkt und dessen Qualität Verantwortung trägt, hält im Extremfall persönlich „seinen Kopf hin“, Qualitätsmanager können sich niemals vollständig auch einer strafrechtlichen Verantwortung entziehen. Beim Abschluss von Produkthaftpflicht-Versicherungen werde dies oftmals zu wenig beachtet, erläutert Friedrich Ganz, Vorstandsvorsitzender des Industrieversicherungsmaklers Artus Gruppe. Meist stehe die Vermeidung, Reduzierung und Absicherung von Produktrisiken im Fokus.
Weiterlesen auf: kursverlag.de