Stornoabzugs-Verbot und intransparente Klauseln
Das OLG Karlsruhe erklärt eine „gesonderte Kostenausgleichs–Vereinbarung" mit einem Lebensversicherer nach vorzeitiger Vertragsauflösung für nichtig. Solche gesonderten Verträge zum Nachteil des Kunden sehen die Richter als unwirksam an (Az. 12 U 85/13).
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