SG Dresden zu Unfallversicherungen: Trinkunfall während der Kopierpause kein Arbeitsunfall
Ein Malheur beim Trinken in einer Kopierpause gilt nicht als Arbeitsunfall. Dies geht aus einer am Donnerstag bekannt gegebenen Entscheidung des SG Dresden hervor. Damit wurde die Klage eines Mannes gegen eine Berufsgenossenschaft abgewiesen.
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