Selbstständige: Betrieb des Kunden gilt nicht als Betriebsstätte
Selbstständige, die zu einem oder auch mehreren Auftraggebern fahren, können diese Fahrten nach Reisekostengrundsätzen abrechen. Das bedeutet: Es entstehen höhere Betriebsausgaben als nur die Entfernungspauschale!
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