Sammelauskunft | Rotlichtgewerbe: Zeitungsverlage müssen der Steufa Auftraggeber von Annoncen mitteilen
Die Finanzverwaltungen wurden von den Landesrechnungshöfen und dem Bundesrechnungshof aufgefordert, eine wirksame und gleichmäßige Besteuerung im „Rotlichtgewerbe“ durchzusetzen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass der Fiskus die Einnahmen nachweisen muss. Da die Branche überwiegend mit Barzahlungen operiert und die Aufzeichnungen nur selten den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen, bleibt dem FA oft nichts anderes, als mittels weiterer Erkenntnisquellen auf das Vorliegen und den Umfang der Umsätze zu schließen.
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