Sachbezüge: 44-Euro-Freigrenze gilt nicht für Versicherungen
Nach einem Erlass der Finanzverwaltung ist die 44-Euro-Freigrenze nicht auf Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers anwendbar. Mehr zum Thema 'Sachbezug'...Mehr zum Thema 'Freigrenze'...Mehr zum Thema 'Rabattfreibetrag'...
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