Rentenversicherungspflicht Pflegeperson: Pflegetagebuch genügt als Nachweis des Pflegeumfang
Durch die Pflegetätigkeit wird eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson rentenversicherungspflichtig. Ein LSG-Urteil stellt klar: Der Pflegeumfang kann aus Angaben der Pflegeperson oder des Pflegebedürftigen festgestellt werden, wenn das MDK-Gutachten keine Aussage enthält. Mehr zum Thema 'Rentenversicherungspflicht'...Mehr zum Thema 'Pflegeperson'...Mehr zum Thema 'Pflegetagebuch'...Mehr zum Thema 'Pflegestufe'...Mehr zum Thema 'Pflegekasse'...
Weiterlesen auf: Haufe