Rechtsschutzversicherung hilft auch geschädigten Kapitalanlegern
Im Zuge der Finanzkrise erlebten Anleger oft ein doppeltes blaues Wunder: nicht nur, dass die ihnen empfohlene Kapitalanlage bei Weitem nicht so sicher wie versprochen war. Nun verweigerten auch viele Rechtsschutzversicherer die Deckung für angestrebte Gerichtsverfahren. Die Versicherer beriefen sich hierbei auf Ausschlussklauseln, die sich in einer Vielzahl von Rechtsschutzversicherungsverträgen verschiedenster Versicherungsgesellschaften befinden:
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