Praxisfall | Wie lang haftet der Vorstand für SV-Beiträge?
Ist der Verein zahlungsunfähig oder überschuldet, hat der Vorstand ein Haftungsrisiko. Das betrifft insbesondere fällige, aber nicht mehr zahlbare Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge). Durch rechtzeitigen Rücktritt kann sich ein Vorstandsmitglied der Haftung aber entziehen.
Weiterlesen auf: IWW