Pauschalreisen: 35%-Anzahlungsverpflichtung und 50%-Stornopauschale in AGB unzulässig
Von Pauschalreisenden zu leistende Anzahlungen und Stornogebühren dürfen nicht überhöht sein. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 24.10.2013 mitgeteilt hat, hat das Oberlandesgericht Rostock eine Klausel des Kreuzfahrtveranstalters Aida Cruises für unwirksam erklärt, die im «Just Aida»-Tarif Stornokosten von pauschal 50 Prozent des Reisepreises für den Fall des Reiserücktritts bis zum 60. Tag vor Reiseantritt vorsah (Urteil vom 04.09.2013, Az.: 2 U 7/13). Das Kammergericht Berlin sah Pauschalreisende durch eine AGB-Klausel der JT Touristik GmbH unangemessen benachteiligt, die sie verpflichtete, bereits unmittelbar nach Erhalt der Rechnung 35 Prozent Anzahlung auf den Reisepreis zu leisten (Urteil vom 19.08.2013, Az.: 23 U 14/13, BeckRS 2013, 17477). Weiterlesen
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