Parkbügel als bauliche Veränderung
Parkbügel stellen eine optische Beeinträchtigung dar und schränken die Rangiermöglichkeit ein. Bringen Sie auf dem gemeinsamen Parkplatz Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft solche Parkbügel an, ist das eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung. Daher kann die Entfernung der Parkbügel per Mehrheitsbeschluss angeordnet werden.
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