OVG Münster: Bettensteuersatzung der Stadt Dortmund ist nichtig
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Beherbergungsabgabesatzung («Bettensteuersatzung») der Stadt Dortmund für nichtig erklärt und die Berufungen der Stadt Dortmund gegen vier Urteile zurückgewiesen, mit denen das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz den Klagen von drei Hoteliers und einer Campingplatz-Betreiberin stattgegeben hatte. Die Erhebung einer Beherbergungsabgabe für entgeltliche private Übernachtungen sei zwar grundsätzlich möglich, nicht aber als Steuerschuld des Unternehmers, wie es die Dortmunder Satzung regele (Urteile vom 23.10.2013, Az.: 14 A 314/13 bis 14 A 317/13). Weiterlesen
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