OLG Hamm: Arzt muss für Darmperforation nach fehlerhafter Koloskopieaufklärung 220.000 Euro Schmerzensgeld zahlen
Erleidet ein nur unzureichend über die Risiken einer Koloskopie (Darmspiegelung) aufgeklärter Patient infolge des Eingriffs eine Darmperforation mit schwerwiegenden Komplikationen, kann er vom behandelnden Arzt Schadensersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von 220.000 Euro verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 03.09.2013 entschieden (Az.:26 U 85/12, BeckRS 2013, 16226). Weiterlesen
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