Nachweis von Betriebsausgaben mittels Eigenbeleg
Einem Arbeitnehmer steht auch ohne Nachweis von Werbungskosten der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu. Für Selbstständige gibt es keinen vergleichbaren allgemeinen Betriebsausgaben-Pauschbetrag. Allerdings gibt es die Möglichkeit, einen Eigenbeleg zu erstellen.
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