Nachbarschaftshilfe: Weisungfreie Tätigkeit nicht unfallversichert
Wer unter Verwandten unentgeltlich hilft, ist regelmäßig nicht gesetzlich unfallversichert, sofern er weisungsfrei arbeitet. Der Versicherungsschutz greift nur, wenn zumindest eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit vorliegt.
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