Mangelnde Darlegung des Wegfalls der Berufsunfähigkeit
Ein Versicherer hatte sich die Ausführungen eines Sachverständigen "zum Ende der Berufsunfähigkeit" des Versicherungsnehmers zu eigen gemacht und allein hierauf bei seiner Leistungseinstellung wegen der Veränderung des Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers abgestellt.
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