LSG Sachsen-Anhalt zu Hartz IV: Kein Anspruch auf kieferorthopädische Wunschbehandlung
Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf ärztliche Behandlungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dies entschied das LSG Sachsen-Anhalt im Fall einer jugendlichen Klägerin, die eine Behandlung mit besonders komfortable Miniaturbrakets gefordert hatte.
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