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Kündigungsfrist | Kündigung mit falscher Kündigungsfrist: Was nun?

Bestätigt der ArbG auf Nachfrage, dass er eine fristgemäße Kündigung aussprechen wollte, ist die Kündigung trotz Angabe einer falsch berechneten Kündigungsfrist als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin auszulegen (BAG 5.5.13, 5 AZR 130/12, Abruf-Nr. 133203 ).

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