Krankenversicherungsrecht | Anschlussversicherung: Gilt die Nachweispflicht auch bei volljährigen Mitversicherten?
1.Kündigt ein VN die Krankheitskostenversicherung seines mitversicherten volljährigen Kindes, welches nicht durch den VN gesetzlich vertreten wird, so ist für die Wirksamkeit der Kündigung der Nachweis einer Anschlussversicherung gemäß § 205 Abs. 6 VVG nicht erforderlich. 2.Da die Frage, ob gemäß § 205 Abs. 6 VVG auch für den volljährigen Mitversicherten ein Nachweis über eine Anschlussversicherung beizubringen ist, soweit ersichtlich noch nicht höchstrichterlich entschieden ist und in Rechtsprechung und Literatur auch nicht einheitlich beurteilt wird, kann die Krankenversicherung, die den entsprechenden Nachweis fordert, ihre Rechtsposition als plausibel ansehen, weswegen eine Schadenersatzpflicht hinsichtlich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten mangels Verschuldens ausscheidet. (OLG Köln 8.3.13, 20 U 218/12, Revision beim BGH, IV ZR 140/13, Abruf-Nr. 132541 )
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