Korrigierte Namen auf Pauschalreise-Tickets: Gericht kippt Gebührenschneiderei
Müssen Namen von Urlaubern auf Reisetickets geändert werden, verlangen manche Veranstalter hohe Gebühren dafür – manchmal sogar bis zu 100 Prozent des Reisepreises oder mehr. Damit ist jetzt Schluss: Nach einem Urteil des Landgerichts München dürfen Veranstalter nur noch die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verrechnen (Az. 12 O 5413/13).
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