Keine Pflicht zum Pusten
Sollten Sie einmal in eine Alkoholkontrolle geraten, müssen Sie an der Atemalkoholmessung nicht mitwirken. Das Pusten ist freiwillig und Sie können auch von der Polizei nicht dazu gezwungen werden. Sie müssen allerdings nicht darüber belehrt werden, dass der Atemalkoholtest freiwillig ist.
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