Kassen brauchen Vermittlerregistrierung
Krankenkassen, die private Krankenzusatzversicherungen vermitteln, brauchen eine Vermittlerregistrierung. Sie können sich nicht darauf berufen, dass die Beratung ihrer Mitglieder laut Sozialrecht zu ihren Aufgaben gehört. So die einhellige Meinung der Teilnehmer des 1. DAV-Versicherungsrechtstags der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht, derkürzlich in Düsseldorf stattfand.
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